Leistung

Betriebsanweisungen

Wir erstellen Betriebsanweisungen gemäß § 14 GefStoffV, § 9 BetrSichV und DGUV Regel 100-001. Die Anweisungen orientieren sich an den tatsächlichen Gefährdungen und den eingesetzten Gefahrstoffen oder Maschinen in Ihrem Betrieb.

Für wen diese Leistung gedacht ist

Für Betriebe, die mit Gefahrstoffen oder Maschinen arbeiten und ihre Beschäftigten unterweisen müssen.

Sprechen Sie uns an

Wir klären im Erstgespräch, wie Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb konkret aussehen kann. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an.