Leistung
Betriebsanweisungen
Wir erstellen Betriebsanweisungen gemäß § 14 GefStoffV, § 9 BetrSichV und DGUV Regel 100-001. Die Anweisungen orientieren sich an den tatsächlichen Gefährdungen und den eingesetzten Gefahrstoffen oder Maschinen in Ihrem Betrieb.
- § 14 GefStoffV
- § 9 BetrSichV
- DGUV Regel 100-001
Für wen diese Leistung gedacht ist
Für Betriebe, die mit Gefahrstoffen oder Maschinen arbeiten und ihre Beschäftigten unterweisen müssen.
Weitere Leistungen
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2, unabhängig und mit technischem Blick auf Ihre Prozesse.
Gefährdungsbeurteilung
Erhebung und Bewertung Ihrer Arbeitsbereiche, rechtssicher und passgenau für Ihre Branche.
Gefahrstoffmanagement
Sichere Lagerung, korrekte Einstufung und Kennzeichnung Ihrer Gefahrstoffe.
Sprechen Sie uns an
Wir klären im Erstgespräch, wie Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb konkret aussehen kann. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an.
