Leistung
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
Wofür brauchen wir eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Jeder Betrieb mit Beschäftigten muss sicherheitstechnisch betreut sein. Eine externe Fachkraft übernimmt das, ohne dass Sie dafür eine eigene Stelle schaffen müssen. Wir werden schriftlich bestellt, kommen regelmäßig zur Begehung, arbeiten an den Gefährdungsbeurteilungen mit und beraten Ihre Führungskräfte im laufenden Betrieb. Die Betreuung beginnt bei 49 € im Monat. Arbeitsmedizin gehört nicht dazu.
- DGUV Vorschrift 2
- ASiG
Typische Ausgangslage
Sie brauchen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, wollen dafür aber niemanden einstellen. Oder die bisherige Betreuung besteht vor allem aus Papier und einem Termin im Jahr.
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen wir die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebs nach DGUV Vorschrift 2. Wie viel Betreuung das ist, richtet sich nach Ihren Tätigkeiten und nicht nach einem vorgefertigten Paket. Betriebsärztliche Betreuung gehört nicht dazu. Die erbringt eine Betriebsärztin oder ein Betriebsarzt.
Für wen diese Leistung gedacht ist
Für Betriebe mit Beschäftigten, vom Einzelunternehmen bis zum mittelständischen Produktionsbetrieb.
Was wir übernehmen
- Bestellung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Ermittlung des erforderlichen Betreuungsumfangs nach DGUV Vorschrift 2
- Regelmäßige Begehungen mit Protokoll und Maßnahmenplan
- Beratung von Geschäftsführung und Führungskräften im laufenden Betrieb
- Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen
- Unterstützung bei Rückfragen und Terminen von Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehörde
- Untersuchung von Arbeitsunfällen und Ableitung von Maßnahmen
- Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss, sobald Ihr Betrieb mehr als 20 Beschäftigte hat
Betreuungsformen
Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2: welche Betreuungsform passt?
Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Wie viel Betreuung das konkret bedeutet, regelt die DGUV Vorschrift 2, die jeder Unfallversicherungsträger, also Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, als eigene Vorschrift erlässt. Der Grundaufbau ist ähnlich, die Einzelheiten wie Betreuungsgruppen, Fristen und Voraussetzungen legt aber Ihr Träger fest. Im Grundsatz gibt es drei Formen:
Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten
Sie besteht aus einer Grundbetreuung und einer anlassbezogenen Betreuung. In der Grundbetreuung geht es vor allem um die Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, in Abständen, die Ihr Unfallversicherungsträger festlegt. Anlassbezogen kommen wir dazu, wenn sich etwas ändert, etwa bei neuen Maschinen, Arbeitsverfahren oder Arbeitsstoffen oder nach einem Unfall.
Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten
Hier gibt es in der Regel eine Grundbetreuung mit Einsatzzeiten und einen betriebsspezifischen Teil. Die Einsatzzeiten der Grundbetreuung richten sich nach der Zahl der Beschäftigten und nach der Betreuungsgruppe, der Ihr Unfallversicherungsträger Ihren Betrieb zuordnet. Sie werden zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt aufgeteilt. Den betriebsspezifischen Teil ermitteln Sie mit beiden, je nachdem, welche besonderen Gefährdungen und Anforderungen es in Ihrem Betrieb gibt.
Alternative bedarfsorientierte Betreuung (Unternehmermodell)
Manche Unfallversicherungsträger bieten kleineren Betrieben statt der Regelbetreuung ein Unternehmermodell an. Die Unternehmerin oder der Unternehmer nimmt dann an Informations- und Motivationsmaßnahmen des Trägers teil und zieht die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Bedarf hinzu. Ob Ihr Träger dieses Modell anbietet, bis zu welcher Betriebsgröße und unter welchen Voraussetzungen, ergibt sich aus seiner DGUV Vorschrift 2.
Welche Form für Ihren Betrieb gilt und wie viel Einsatzzeit daraus folgt, klären wir im Erstgespräch anhand der Vorschrift Ihres Unfallversicherungsträgers, Ihrer Beschäftigtenzahl und Ihrer Tätigkeiten.
Kosten
Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Betreuung beginnt bei 49 € im Monat. Was sie für Ihren Betrieb tatsächlich kostet, hängt vor allem davon ab,
- wie viele Beschäftigte Sie haben,
- welche Tätigkeiten und Gefährdungen es in Ihrem Betrieb gibt,
- wie viel Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 erforderlich ist und
- in welchem Zustand Gefährdungsbeurteilungen und andere Unterlagen sind.
Abgerechnet wird, was wir auch tun. Ein konkretes Angebot bekommen Sie nach dem Erstgespräch.
Bestellung
Bestellung der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit
Nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz muss der Arbeitgeber die Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen und ihr die Aufgaben nach § 6 übertragen. Das gilt auch, wenn die Fachkraft nicht angestellt ist, sondern von außen kommt. Die schriftliche Bestellung bereiten wir zum Einstieg vor, Sie unterschreiben sie als Arbeitgeber. Danach beginnt die Betreuung mit der ersten Begehung und der Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen.
Ablauf
So läuft die Zusammenarbeit
- 01
Erstgespräch
Ein kurzes Telefonat oder ein Termin bei Ihnen. Es geht um Betriebsgröße, Tätigkeiten, vorhandene Unterlagen und darum, was gerade drückt.
- 02
Betreuungsumfang klären
Wir ermitteln, welche Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 für Ihren Betrieb erforderlich ist. Daran richtet sich der Aufwand aus.
- 03
Bestellung und Einstieg
Schriftliche Bestellung, erste Begehung, Sichtung der vorhandenen Dokumentation.
- 04
Laufende Betreuung
Feste Ansprechperson, regelmäßige Termine, nachverfolgte Maßnahmen und eine Dokumentation, die aktuell bleibt.
Häufige Fragen
Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Sobald Sie Beschäftigte haben. Wie viel Betreuung erforderlich ist, richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2 Ihrer Berufsgenossenschaft und hängt von Betriebsgröße und Gefährdungen ab. Welche Variante bei Ihnen greift, klären wir im Erstgespräch.
Was kostet die Betreuung?
- Sie beginnt bei 49 € im Monat. Der tatsächliche Aufwand hängt von Mitarbeiterzahl, Tätigkeiten und dem Zustand der vorhandenen Unterlagen ab. Abgerechnet wird, was wir auch tun.
Wer kommt zu uns in den Betrieb?
- Sie bekommen eine feste Ansprechperson, die bei jedem Termin dieselbe bleibt. Ihren Betrieb müssen Sie also nicht bei jedem Besuch neu erklären.
Übernehmen Sie auch die arbeitsmedizinische Betreuung?
- Nein. Dafür brauchen Sie eine Ärztin oder einen Arzt. Wir machen ausschließlich die sicherheitstechnische Seite.
Brauchen auch Kleinbetriebe mit wenigen Beschäftigten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Ja, die Pflicht gilt ab dem ersten Beschäftigten. Für Kleinbetriebe ist der Umfang aber meist überschaubar: In der Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten geht es vor allem um die Gefährdungsbeurteilung und um Betreuung bei besonderen Anlässen. Bietet Ihr Unfallversicherungsträger ein Unternehmermodell an, kommt auch das in Frage. Die Einzelheiten regelt seine DGUV Vorschrift 2.
Was ist das Unternehmermodell?
- Eine alternative, bedarfsorientierte Betreuungsform, die manche Unfallversicherungsträger kleineren Betrieben anbieten. Die Unternehmerin oder der Unternehmer nimmt an Informations- und Motivationsmaßnahmen des Trägers teil und zieht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Bedarf hinzu. Ob das Modell für Ihren Betrieb möglich ist und unter welchen Voraussetzungen, regelt die DGUV Vorschrift 2 Ihres Unfallversicherungsträgers.
Ab wann brauchen wir einen Arbeitsschutzausschuss?
- Nach § 11 ASiG in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten, soweit keine andere Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt. Teilzeitbeschäftigte zählen dabei mit 0,5 (bis 20 Wochenstunden) oder 0,75 (bis 30 Wochenstunden). Dem Ausschuss gehören der Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person, zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder, die Betriebsärzte, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Sicherheitsbeauftragten an. Er berät Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung und tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.
Können wir von unserem bisherigen Dienstleister wechseln?
- Ja. Entscheidend ist die Kündigungsfrist des bestehenden Vertrags. Beim Wechsel übernehmen wir die vorhandene Dokumentation, sehen sie durch und arbeiten auf ihr weiter, statt alles neu anzulegen.
Einsatzgebiet
Wo wir Betriebe betreuen
Rheinland
Unser Büro ist in Hilden. Von dort betreuen wir Betriebe als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Hilden und im Kreis Mettmann und in Düsseldorf.
Region Aachen und Nordeifel
Außerdem gehören Aachen und die StädteRegion sowie die Nordeifel mit Monschau, Simmerath und Roetgen zu unserem Einsatzgebiet. Termine vor Ort stimmen wir mit Ihnen ab.
Zusammenhang
Was fachlich damit zusammenhängt
Arbeitsschutz besteht nicht aus einzelnen Dokumenten. Diese Leistungen greifen unmittelbar ineinander.
Begehungen & Maßnahmen
Regelmäßig vor Ort, mit Protokoll, klaren Verantwortlichkeiten und Nachverfolgung bis zur Erledigung.
Gefährdungsbeurteilung
Arbeitsbereiche und Tätigkeiten beurteilen, Maßnahmen festlegen und das Ergebnis so dokumentieren, dass es einer Prüfung standhält.
Betriebsanweisungen & Unterweisungen
Anweisungen und Unterweisungen, die zu den Stoffen und Maschinen passen, mit denen tatsächlich gearbeitet wird.
Nächster Schritt
Kurz über Ihren Betrieb sprechen?
Sie müssen vorher nicht wissen, welche Betreuung Sie brauchen. Im Erstgespräch klären wir, was in Ihrem Betrieb tatsächlich erforderlich ist und was davon vorrangig ist.
- Unverbindlich und kostenfrei
- Etwa 15 Minuten am Telefon
- Wir melden uns persönlich
