Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen wir die sicherheitstechnische Regelbetreuung Ihres Unternehmens nach DGUV Vorschrift 2. Die Betreuung orientiert sich an Ihren tatsächlichen betrieblichen Abläufen, nicht an einem starren Standardpaket.
- DGUV Vorschrift 2
Für wen diese Leistung gedacht ist
Für Unternehmen, die eine gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Betreuung benötigen, vom Einzelunternehmen bis zum Produktionsbetrieb.
Weitere Leistungen
Gefährdungsbeurteilung
Erhebung und Bewertung Ihrer Arbeitsbereiche, rechtssicher und passgenau für Ihre Branche.
Betriebsanweisungen
Verständliche Anweisungen für die tatsächlichen Gefährdungen in Ihrem Betrieb.
Gefahrstoffmanagement
Sichere Lagerung, korrekte Einstufung und Kennzeichnung Ihrer Gefahrstoffe.
Sprechen Sie uns an
Wir klären im Erstgespräch, wie Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb konkret aussehen kann. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an.
