Leistung

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen wir die sicherheitstechnische Regelbetreuung Ihres Unternehmens nach DGUV Vorschrift 2. Die Betreuung orientiert sich an Ihren tatsächlichen betrieblichen Abläufen, nicht an einem starren Standardpaket.

Für wen diese Leistung gedacht ist

Für Unternehmen, die eine gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Betreuung benötigen, vom Einzelunternehmen bis zum Produktionsbetrieb.

Sprechen Sie uns an

Wir klären im Erstgespräch, wie Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb konkret aussehen kann. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an.