Leistung
Gefahrstoffmanagement
Wir beraten zur sicheren Lagerung Ihrer Gefahrstoffe nach TRGS 510, zur Einstufung gemäß CLP-Verordnung und zur Kennzeichnung nach GHS. Die Dokumentation erfolgt nach GefStoffV, insbesondere den §§ 6, 8 und 14.
- TRGS 510
- CLP-Verordnung
- GHS-Kennzeichnung
- §§ 6, 8, 14 GefStoffV
Für wen diese Leistung gedacht ist
Für Betriebe, die Gefahrstoffe lagern, verarbeiten oder in Verkehr bringen, von der Produktion bis zum Handwerksbetrieb.
Weitere Leistungen
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2, unabhängig und mit technischem Blick auf Ihre Prozesse.
Gefährdungsbeurteilung
Erhebung und Bewertung Ihrer Arbeitsbereiche, rechtssicher und passgenau für Ihre Branche.
Betriebsanweisungen
Verständliche Anweisungen für die tatsächlichen Gefährdungen in Ihrem Betrieb.
Sprechen Sie uns an
Wir klären im Erstgespräch, wie Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb konkret aussehen kann. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an.
