Arbeitssicherheit für Betriebe im Rheinland und in der Nordeifel+49 (0) 2472 9129827info@cb-arbeitsschutz.com

Leistung

Betriebsmittel & Prüfungen

Welche Betriebsmittel müssen wir prüfen lassen?

Arbeitsmittel sind nach BetrSichV wiederkehrend zu prüfen. Umfang und Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den TRBS. Wir erfassen die prüfpflichtigen Betriebsmittel, legen die Fristen fest, prüfen Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 sowie Regale nach DIN EN 15635 und halten festgestellte Mängel bis zur Erledigung nach.

Typische Ausgangslage

Prüfplaketten sind abgelaufen und niemand weiß genau, welches Betriebsmittel wann geprüft werden muss. Bei der nächsten Begehung wird dann genau danach gefragt.

Wir prüfen Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 sowie Regale nach DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007. Weitere Arbeitsmittel prüfen wir nach BetrSichV, TRBS 1201 und den jeweiligen branchenspezifischen Vorgaben. Genauso wichtig wie die Prüfung selbst ist eine Übersicht, die auch im nächsten Jahr noch stimmt.

Für wen diese Leistung gedacht ist

Für Betriebe mit prüfpflichtigen Arbeitsmitteln, insbesondere Leitern, Tritten und Lagerregalen.

Vor Ort betreuen wir Betriebe in Hilden und im Kreis Mettmann, in Düsseldorf, in Aachen und in der Nordeifel.

Was wir übernehmen

  • Erfassung der prüfpflichtigen Arbeitsmittel
  • Festlegung von Prüffristen und Prüfumfang nach BetrSichV und TRBS 1201
  • Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016
  • Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007
  • Prüfdokumentation und Verfolgung festgestellter Mängel

Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit

  1. 01

    Inventur

    Welche Arbeitsmittel gibt es, und welche davon sind prüfpflichtig?

  2. 02

    Fristen festlegen

    Prüfumfang und Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den einschlägigen Vorgaben.

  3. 03

    Prüfen

    Prüfung vor Ort, mit Dokumentation der Ergebnisse.

  4. 04

    Mängel nachhalten

    Jeder festgestellte Mangel bekommt eine verantwortliche Person und eine Frist und bleibt bis zur Erledigung offen.

Im KundenportalPrüfstatus und Fristen sehen Sie im Kundenportal. Selbst durchgeführte Prüfungen und Nachweise melden Sie dort direkt zurück; wir übernehmen sie in die Prüfdokumentation.So funktioniert unser Kundenportal

Häufige Fragen

Wie oft müssen Leitern geprüft werden?
Die Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den Einsatzbedingungen. Üblich ist einmal im Jahr. Bei starker Beanspruchung kann häufiger nötig sein.
Können wir intern prüfen lassen?
Bei vielen Arbeitsmitteln ja, sofern die prüfende Person dafür befähigt ist. Wir helfen dabei, das zu strukturieren, und übernehmen die Prüfungen, bei denen sich das lohnt.

Nächster Schritt

Kurz über Ihren Betrieb sprechen?

Sie müssen vorher nicht wissen, welche Betreuung Sie brauchen. Im Erstgespräch klären wir, was in Ihrem Betrieb tatsächlich erforderlich ist und was davon vorrangig ist.

  • Unverbindlich und kostenfrei
  • Etwa 15 Minuten am Telefon
  • Wir melden uns persönlich
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